Matrox MXO nun mit Unterstützung für Mac OS X v10.5 (Leopard), Apple Color und Adobe Premiere Pro CS3 auf dem MacMontreal, Kanada – 21.12.07 – Die Matrox® Video Products Group hat heute angekündigt, dass die Matrox MXO™-Version 2.1 jetzt als kostenfreier Download von der Matrox Website für alle registrierten Benutzer verfügbar ist. Zu den Höhepunkten der MXO v2.1 gehören die Unterstützung für Mac OS X v10.5 (Leopard), Apple Color v1.0.2 und Adobe Premiere Pro CS3 v3.1.1 sowie Offset-Steuerungen für das Genlock-Timing."Wir freuen uns sehr, unseren Benutzern bereits jetzt die Unterstützung für diese neuen Versionen zu ermöglichen", so Wayne Andrews, Matrox MXO-Produktmanager. "Durch diese zusätzlichen Tools ist die Matrox MXO ein echtes" Must "für Videoeditoren, die mit dem Mac arbeiten, ob sie Apple Final Cut Pro oder Adobe Premiere Pro CS3 einsetzen." Hauptfunktionen von Matrox MXO
Preis und Verfügbarkeit Zu einem Preis von € 899 ist die Matrox MXO über den autorisierten Fachhandel erhältlich. Version 2.1 ist für registrierte Benutzer verfügbar als kostenfreier Download von der Matrox Website. Informationen über Matrox Die Matrox Video Products Group ist technologie- und branchenführend im HD- und SD-Bereich digitaler Video-Hardware und -Software für Echtzeit-Editing-, DVD-Authoring-, Capture/Playout-Server, Clip/Standbildspeichern und CGs. Die durch den Emmy ausgezeichnete Technologie von Matrox stellt die Basis einer breiten Palette von Content-Creation- und Delivery-Plattformen dar, die von Fernsehanstalten, Postproduktionseinrichtungen, Projektstudios, Corporate Communicators und Videografikern weltweit eingesetzt werden. Das 1976 gegründete Privatunternehmen Matrox hat seinen Hauptsitz in Montreal (Kanada). Weitere Informationen finden Sie unter www.matrox.com/video/de. ##### Hinweis: Artwork in Druckauflösung kann heruntergeladen werden unter http://www.matrox.com/video/de/press/artwork#mxo Matrox ist eine eingetragene Marke und Matrox MXO ist eine Marke von Matrox Electronic Systems Ltd. Alle anderen Marken sind das Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden hiermit anerkannt. |
