Neue Funktionen der Matrox MXO auf der NAB 2007 angekündigtMontreal, Kanada – 10. April 2007 – Die Matrox® Video Products Group hat heute angekündigt, dass die Matrox MXO 2.0-Version auf der NAB 2007 auf Stand SL2015 vorgeführt wird.“Wir haben die Wünsche unserer Kunden erfüllt und wichtige neue Funktionen der MXO hinzugefügt, durch die Benutzer von Final Cut Pro keine teuren HD-Monitoren mehr benötigen", so Wayne Andrews, Matrox MXO-Produktmanager. "DVI-Monitorkalibrierung, Super-Schwarz- und Super-Weiß-Unterstützung, Eins-zu-Eins-Pixelzuordnung und die anderen Funktionen, die wir in Version 2.0 integriert haben, machen aus der Matrox MXO eine unverzichtbare Anschaffung für Videoeditoren, die mit dem Mac arbeiten. Apple Cinema Displays oder andere DVI-Monitore können nun zuverlässig für die Überwachung von detaillierter Editing-Arbeit und sogar von Farbgradierung eingesetzt werden.” Neue Funktionen der Matrox MXO 2.0-Version:
Hauptfunktionen von Matrox MXO
Preis und Verfügbarkeit Zu einem Preis von € 899 ist die Matrox MXO über den autorisierten Fachhandel erhältlich. Version 2.0 steht registrierten Benutzern als kostenfreier Download über die Matrox Website im Mai 2007 zur Verfügung. Informationen über Matrox Die Matrox Video Products Group ist technologie- und branchenführend im HD- und SD-Bereich digitaler Video-Hardware und -Software für Echtzeit-Editing-, DVD-Authoring-, Capture/Playout-Server, Clip/Standbildspeichern und CGs. Die durch den Emmy ausgezeichnete Technologie von Matrox stellt die Basis einer breiten Palette von Content-Creation- und Delivery-Plattformen dar, die von Fernsehanstalten, Postproduktionseinrichtungen, Projektstudios, Corporate Communicators und Videografikern weltweit eingesetzt werden. Das 1976 gegründete Privatunternehmen Matrox hat seinen Hauptsitz in Montreal (Kanada). Weitere Informationen finden Sie unter www.matrox.com/video/de. #### Matrox ist eine eingetragene Marke und Matrox MXO ist eine Marke von Matrox Electronic Systems Ltd. Alle anderen Marken sind das Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden hiermit anerkannt. |
